Satzung
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04. Mai 2012
Am 11.01.2013 wurde der Verein ins Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter der lfd. Nr. VR 5364 eingetragen
nachstehend können Sie die Satzung downloaden
In Ergänzung der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung am 03.05.2013 folgende Geschäftsordnung für den Vorstand:
1. Vergütungen von Tätigkeiten für Vorstandsmitglieder
Zu § 2.4: Durch Vorstandsbeschluss können Tätigkeiten des Vereins angemessen vergütet werden:
Werden Tätigkeiten von Vorstandsmitgliedern vergütet, ist zuvor die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
2. Überweisungen für die Wallfahrtsgemeinschaft
Zu § 8.4: Führung der Kasse in einer geordneten und nachvollziehbaren Buchführung. Ausgaben von mehr als € 100, die nicht den Kosten der jährlichen Fußwallfahrt entstammen, sind von einem zweiten Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen:
Zusätzlich zur Gegenzeichnungspflicht durch ein zweites Vorstandsmitglied auf Belegen für Ausgaben von mehr als € 100, die nicht den Kosten der jährlichen Fußwallfahrt entstammen, sind alle Überweisungen von mehr als € 1.000 von einem zweiten Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.